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Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt und der Landkreis Bayreuth (Region Bayreuth) legen großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.stay-in-bayreuth.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1.12.2021 erstellt und am 13.1.2022 zuletzt geprüft.
Diese Internetseite wurden von Seiten der Region Bayreuth konzipiert und in Kürze überprüft. Bei der Erstellung wurde auf Barrierearmut geachtet, dennoch kann eine Barrierefreiheit nicht immer zugesichert werden. Sollten Sie Anregungen haben, so lassen Sie uns diese gerne zukommen. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle Grafiken/Logos/Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen bzw. leeren) Alternativtext versehen.
  • Die Navigation mittels Tastatur folgt keiner vollumfänglich sinnvollen Reihenfolge.
  • Nicht alle Schriften, Grafiken oder Bedienelemente erfüllen die Anforderungen an Kontrastverhältnisse.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer deutlich visuell erkennbar.
  • Nicht alle Links oder Bedienelemente sind aussagekräftig beschriftet.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Bayreuth
Fachstelle Inklusion

Margit Lebershausen
Schlossgalerie
Kanalstraße 3
95444 Bayreuth
E-Mailadresse: margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de

Durchsetzungsverfahren
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html